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Steuerfall Uli Hoeneß: Ist die Selbstanzeige unwirksam?
Die Staatsanwaltschaft München II hält die Selbstanzeige von Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung für unwirksam. Das berichtet der "Focus". Die Anzeige könne somit weder strafmildernd, geschweige denn strafbefreiend wirken. Dem Präsidenten des FC Bayern München droht eine Gefängnisstrafe.
Uli Hoeneß muss sich ab dem 10. März wegen Steuerbetrugs vor dem Landgericht München II verantworten.
Muss Uli Hoeneß tatsächlich ins Gefängnis? Die zuständige Staatsanwaltschaft München II halte Hoeneß' Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung grundsätzlich für unwirksam. Das geht nach Informationen des "Focus" aus der Anklageschrift hervor. Damit könne Hoeneß nicht auf eine Strafmilderung, geschweige denn auf eine Strafbefreiung hoffen.
Fall Hoeneß wird immer größer
Im Steuerprozess geht es um höhere Summen, als bisher bekannt.
Nach Ansicht der Ermittler weise Hoeneß' Selbstanzeige große Lücken auf, unter anderem fehlen detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Somit sei die Anzeige inhaltlich fehlerhaft.
Des Weiteren sei die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass Hoeneß die Selbstanzeige nicht aus "freien Stücken" aufgegeben habe. Vielmehr habe der 62-Jährige erst reagiert, als das Magazin "Stern" die Steuerhinterziehung aufgedeckt habe.
Am 10. März muss sich Hoeneß vor dem Landgericht München II wegen Steuerbetrugs verantworten. 3,5 Millionen Euro soll der Bayern-Präsident zwischen 2003 und 2009 hinterzogen haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Ob eine mögliche Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, ist noch offen. (tfr)
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