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neuer langfristiger Vertrag für Hoeneß?

Herr Hrdlicka, Donnerstag, 13. März 2014, 14:02 @ Uschi.

Die Verteidung will ne Bewährungsstarfe mit der Begründung "Die Tat werde überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit"

Wie kann man sowas ernsthaft sagen, wenn UlH am Dienstag was von 18 Mill. faselt, und ihm am nächsten Tag 27,5 nachgewiesen werden?!
(Von den 5 Mill. zu Anfang mal abgesehen)


Hier 'ne "Preisliste" aus Ffm:

http://www.fr-online.de/frankfurt/bierkoenig-schubert-zweieinhalb-jahre-haft-fuer-geliebte,1472798,26524122.html

SgG Herr Hrdlicka

Ansonsten zu UH (ohne @ ;-) ):
"Ein Tritt ins Gesicht ehrlicher Bürger“ (FAZ) ...
iss auch 'ne Art von "Körperverletzung" :-D


für Körperverletzung kann man auch in den Knast wandern P-)

Genau, liebe Uschi, da treffen wir uns; Hoeness hat "zugetreten"
=== > rote Karte bzw. nomma

[image]

SgG Herr Hrdlicka

Mittlerweile überfliege ich die Artikel einiger Medien nur noch -
und lese mit viel größerem Interesse die Lesermeinungen dazu.
Und dort wird immer wieder der Vergleich mit anderen "Kapital-
verbrechen" vorgetragen. Auf derartige - noch krassere Vergleiche -
dann diese Leserantwort als Beispiel:

Jabagraf -vor 2 Stunden 54 Minuten
Richtig: Man KANN!

(1. Leser): "Bei Vergewaltigung kann man mit Bewâhrung weggekommen,
aber für Klauen oder Steuerhinterziehen kann man in den Knast gehen."

(2. Leser dann:) Je nachdem, wie die Tatumstände waren,
kann man zu allerhand verurteilt werden.
Generell ist die Strafandrohung und Strafe bei Gewaltverbrechen
erheblich höher als bei Finanzvergehen.

Gleich wissen wir mehr!

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