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Auf geht's Deutsche Justiz...

Lisa @, FFM, Montag, 10. März 2014, 19:30 @ Herr Hrdlicka

"Bei der Strafzumessung gibt´s dafür zwar Lob vom Gericht, aber der Spielraum für die Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung ist nun noch viel geringer geworden."

Hm, ich habe aber gestern gelernt, die SA (schöne Abkürzung...) ist rechtzeitig, solange die Straftat noch nicht bekannt ist. Die 18,5 Millionen waren ja noch nicht bekannt. Ist damit die SA nicht zulässig, und das Verfahren wird folglich eingestellt?

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