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Bescheiden lohnenswerte Wette?

Schwejk, Mittwoch, 12. März 2014, 13:10 @ Earl Chekov

Der bereits erwähnte heutige Punktsieg der Verteidigung habe sich bereits gestern angedeutet, als sie mit der Steuerfahnderin am Richtertisch diskutiert habe, wie man denn überhaupt aus 50.000 Buchungen und 72.000 Blättern - und das vor allem in so kurzer Zeit - eine nachvollziehbare, strafbefreiende Selbstanzeige hinbekommen könne. Eben gar nicht.


Ich wuerde dann fragen, wie es denn kommt, dass die Selbstanzeige so weit neben dem Tatbestand liegt, der jetzt auf dem Tisch liegt :-)


Die Staatsanwaltschaft spricht davon, daß nur die 3,5 Mio. sicher mit Unterlagen belegt gewesen seien. Daher nur diese Höhe im Strafantrag.

Die Unterlagen zu den überschießenden Millionenbeträgen (wohl bekannt?) seien erst später nachgereicht worden.

So ähnlich (Unterlagen konnten erst später nachgereicht werden) argumentiert ja auch die Verteidigung. Siehe auch die Bewertung des zitierten Rechtsanwalts und Medienrechtlers.

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